Satzung

Präambel

Im Jahre 1969 ist die Internationale Vereinigung der Waldorfkindergärten mit 69 Gründungsmitgliedern gestartet. Heute – im Jahre 2006 - bestehen bereits rund 1.600 Kindergärten in 64 Ländern, davon allein in Deutschland über 520 Kinder-gärten. Um den Selbstverwaltungsimpuls und schlechthin die Arbeitsfähigkeit der Waldorfkindergartenbewegung angesichts dieser stetigen Entwicklung zukunfts-orientiert fortzuführen, schließen sich die Waldorfkindergärten des Regionalkreises Berlin/Brandenburg als Bestandteil der Internationalen Vereinigung der Waldorf-kindergärten e.V.(IVW) in eigener Rechtsträgerschaft als „Vereinigung der Wal-dorfkindergärten Berlin/Brandenburg“ zusammen.
Mit dieser Rechtsträgergründung übernimmt der Regionalkreis Berlin/Brandenburg innerhalb der IVW die Verantwortung für sein Tun im Rahmen der Waldorfkinder-gartenbewegung und folgt damit dem, für die gesamte Waldorfbewegung funda-mentalen Selbstverwaltungsgrundsatz, der beinhaltet, dass die Aufgaben und Ver-antwortungen dort geleistet und übernommen werden, wo Menschen in einem be-sonderen Arbeitszusammenhang stehen und die Arbeit sachgemäß getan werden kann.
Mit unserem Tun verstehen wir uns als organischen Bestandteil der Internationalen Vereinigung der Waldorfkindergärten und unterstützen deren satzungsgemäße Aufgabenerfüllung. Darüber hinaus sind wir Teil der Internationalen Waldorf-kindergartenbewegung.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 
Berlin, den 25. November 2006